transgenfrei
ein Organismus ist transgenfrei, wenn er keine artfremde DNA in seinem Genom enthält.
ein Organismus ist transgenfrei, wenn er keine artfremde DNA in seinem Genom enthält.
ein Organismus ist transgen, wenn ihm artfremde DNA-Sequenzen übertragen wurden.
die Kultivierung von Pflanzen ohne Erde in Hydrokultur.
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2015 mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung die UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) beschlossen. Die Agenda 2030 formuliert 17 Leitziele für eine nachhaltige globale Entwicklung und umfasst dabei ökologische, ökonomische und soziale Aspekte. Es handelt sich um universelle Ziele, deren Umsetzung auf nationaler Ebene vorangetrieben werden soll, die aber nicht legal verbindlich sind. In Deutschland ist dafür die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung maßgeblich.
Wald ist ein Ökosystem mit einer Vegetation, die von Bäumen geprägt ist und dessen Fläche so groß ist, dass sich ein charakteristisches Waldklima ausbildet. So vielfältig die Wälder auf der Welt, so vielfältig sind die Definitionen. Rechtlich gesehen ist es jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. In Deutschland gilt eine Fläche, die 0,1 Hektar groß und 10 Meter breit ist, als Wald.
Unter Monitoring versteht man das systematische Erfassen, Messen und Beobachten eines Prozesses mithilfe geeigneter Werkzeuge. Zentrale Werkzeuge für ein Monitoring sind Indikatoren – Messgrößen, die empirische Daten zusammenfassen.
Boden ist der oberste Teil der Erdkruste, der von vielen Lebewesen bewohnt wird. Zugleich ist er prägend für die Vegetation, die den Boden bedeckt. Im Boden finden Austauschprozesse zwischen Luft, Wasser, organischer Materie und Gestein statt. Der Boden hat im Ökosystem eine Schlüsselposition für örtliche und globale Stoffkreisläufe.
aus biologischen Systemen/Quellen stammend. Durch Lebewesen entstanden. Synonym: biobasiert
Alle Organismen, die gentechnisch verändert wurden, fallen in der Europäischen Union unter die Regelungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) – so hat es der Europäische Gerichtshof 2018 entschieden. Das klingt auf den ersten Blick plausibel, doch so einfach ist es nicht, wie bereits die Max-Planck-Gesellschaft herausgestellt hat.