Bundestag stimmt für Einwegplastik-Verbot

Bundestag stimmt für Einwegplastik-Verbot

Das Aus für Plastiktrinkhalme und Co. rückt näher: Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zum Verbot von Einwegprodukten aus Kunststoff zugestimmt, darunter auch Bioplastik-Artikel.

Ab Juli 2021 dürfen keine Trinkhalme aus Plastik mehr hergestellt werden.

Trinkhalme, Plastiktüten, Wattestäbchen und Essgeschirr aus Plastik sollen bald schon aus dem Alltag verschwinden und das europaweit. Im November 2018 hatte bereits das EU-Parlament grünes Licht für ein entsprechendes Einwegplastik-Verbot erteilt, das 2021 in Kraft treten soll. Die Trendwende hin zu weniger Plastik und mehr Recycling hat auch die Bundesregierung eingeleitet.

Verbot gilt auch für biobasierte Einwegprodukte

Mit der Zustimmung des Bundestages hat das Verbot von Einwegplastik nun auch hierzulande eine wichtige Hürde genommen. Ab 3. Juli 2021 sollen Wegwerfartikel aus Kunststoff, für die es bereits nachhaltige Alternativen gibt, vom Markt verschwinden. Von dem Verbot betroffen sind auch Produkte aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen.

Nachhaltige Produkte haben Vorrang

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung vor allem das Plastikmüllproblem und dessen gravierende Folgen für Umwelt und die Gesundheit der Menschen in den Griff bekommen und der damit verbundenen Ressourcenverschwendung Einhalt gebieten. So sollen Bund, Behörden und Unternehmen gleichermaßen per Gesetz verpflichtet werden, schon bei der Auftragsvergabe umweltfreundliche und ressourcenschonende Produkte zu bevorzugen - ein Ansatz, der den Markt für nachhaltige Produkte beflügeln soll. Alternativen gibt es durchaus. So könnten Trinkhalme aus Kunststoff durch kompostierbare Strohhalme aus Apfelresten oder Essensboxen aus Polystyrol durch Isolierverpackungen aus Stroh ersetzt werden.

Hersteller an Entsorgungskosten beteiligen

Darüber hinaus sollen sich künftig auch Hersteller und Verkäufer von Einwegprodukten aus Kunststoffen an den Kosten für die Entsorgung beteiligt. Damit Ressourcen effizienter genutzt werden, soll außerdem die Vernichtung noch funktionstüchtiger Ware untersagt werden. Auf diese Weise könnten wieder mehr Mehrwegprodukte wie Getränkeflaschen aus Glas in den Handel gelangen. Gerade bei Getränkeverpackungen ist der Mehrweganteil seit Jahren rückläufig.

Als nächstes muss der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Einwegplastik-Verbot abstimmen.

bb