Plastiktüten vor dem Aus

Plastiktüten vor dem Aus

Einwegplastiktüten sollen hierzulande bald verboten werden: Das Bundeskabinett hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die hauchdünnen Obsttüten bleiben.

Plastiktüten wie diese sollen bald tabu sein.

Die großen Plastiktüten verschwinden zunehmend aus dem Straßenbild. Immer mehr Menschen bringen zum Einkauf eigene Taschen und Beutel mit. Zahlen belegen: Der Verbrauch an Tragetaschen aus Kunststoff ist rapide gesunken. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums lag der Pro-Kopf-Verbrauch 2018 in Deutschland bei etwa 20 Einwegplastiktüten. 2016 waren es noch 45 Tüten. Auf diesen allgemeinen Trend will die Bundesregierung nun mit einem Verbot reagieren, um die Trendwende zu unterstützen. Ein von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegter Gesetzentwurf wurde am 6. November vom Bundeskabinett verabschiedet. „Plastiktüten sind der Inbegriff der Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und oft nur wenige Minuten genutzt", so die Ministerin.

Hauchdünne Plastiktüten für Obst weiter erlaubt

Das Verbot gilt demnach für alle Kunststoffbeutel mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer. Ausgenommen von dem Verbot sind „sehr leichte Kunststofftragetaschen“, wie die sogenannten Hemdchenbeutel, die an Obst-und Gemüseständen parat liegen sowie sehr stabiler Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern. Sie dürfen auch weiter im Handel angeboten werden. Die Ausnahmeregel wird damit begründet, dass ein Verbot „zu einer vermehrten Nutzung anderer aufwendigerer Verpackungen führen“ würde.

Mehrwegtaschen statt Einweg-Papiertüte

Die Bundesregierung sieht daher Mehrwegtaschen aus Kunststoff oder Polyester als Alternative, da diese häufiger genutzt werden können und zudem meist aus recyceltem Material hergestellt sind. Die Ministerin stellt klar: „Die Zukunft ist nicht die Einweg-Papiertüte.“ Umweltverbände hatten im Vorfeld des Gesetzentwurfs darauf verwiesen, dass Papiertüten mindestens dreimal so oft benutzt werden müssten wie die erdölbasierte Plastiktüte, damit sich die Klimabilanz ausgleicht.

Bußgelder bis 100.000 Euro bei Gesetzverstoß angedroht

Mit dem gesetzlichen Verbot will die Bundesregierung die 2015 mit dem Handel geschlossene freiwillige Vereinbarung, Plastiktüten nicht mehr kostenlos abzugeben, ersetzen und die Trendwende hin zu weniger Plastik und mehr Recycling vorantreiben. In einem Fünf-Punkte-Plan wurden dafür die Eckpunkte festgeschrieben. „Mit einem Verbot kommen wir jetzt auf Null. Denn das gilt dann auch für die Händler, die sich bislang nicht an der Vereinbarung beteiligt haben“, sagt Schulze. Ein Verstoß gegen das Verbot würde dann laut Gesetzentwurf eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Noch müssen die Abgeordneten des Bundestages über den Gesetzentwurf abstimmen. Danach soll eine sechsmonatige Übergangsfrist gelten, damit Restbestände im Handel aufgebraucht werden können.

Vor einem Jahr hatte das EU-Parlament grünes Licht für ein EU-weites Einwegplastik-Verbot erteilt. Wegwerfprodukte aus Kunststoff sollen ab 2021 vom Markt verschwinden.

bb