GVO-Regulierung überarbeiten

GVO-Regulierung überarbeiten

Wissenschaftliche Berater der EU und der Welthandelsorganisation fordern die europäischen Gesetzgeber auf, ihr Urteil zur Gentechnik zu überarbeiten, um internationale Beziehungen zu schützen.

Unterschiedliche nationale Regulierungen für Produkte hergestellt mit neuen genomverändernden Techniken wie CRISPR-Cas, werden die internationalen Handelsbeziehungen beeinträchtigen und die EU benachteiligen.

Im Juli dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Organismen, die durch den Einsatz neuer Techniken der gezielten Mutagenese gewonnen wurden, einschließlich der sogenannten Genschere CRISPR-Cas, genetisch veränderte Organismen (GVOs) sind. Als GVOs unterliegen sie den entsprechenden Rechtsvorschriften, der sogenannten GVO-Richtlinie. Diese  reguliert und begrenzt den Verkauf dieser Organismen auf dem europäischen Markt: Sie müssen langwierige und umfassende Tests durchlaufen, wodurch sich ihre Entwicklungszeit und -kosten erheblich erhöhen.

Die Entscheidung des EuGH wurde von der Wissenschaft und der Biotech-Industrie scharf kritisiert. Der Deutsche Bioökonomierat, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, hat sogar ein neues GVO-Gesetz gefordert. Nun hat die Gruppe der wissenschaftlichen Chefberater des Scientific Advice Mechanism (SAM) der Europäischen Kommission auch eine Erklärung veröffentlicht, in der sie eine „wissenschaftliche Perspektive bezüglich der Regulation von durch Geneditierung entstandenen Produkten und deren Bedeutung für die GVO-Richtlinie" darlegen.

SAM drängt zu neuer GVO-Richtlinie

SAM wurde im Oktober 2015 mit dem Ziel gegründet, die EU-Kommission mit qualitativ hochwertigen, zeitnahen und unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten bei ihren politischen Aktivitäten zu unterstützen. Die Gruppe der Chief Scientific Advisors besteht aus sieben unabhängigen Wissenschaftlern. In ihrer Stellungnahme kommen die Berater zu dem Schluss, dass die GVO-Richtlinie überarbeitet werden sollte, damit sie dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entspricht. Carlos Moedas, EU-Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation, begrüßte die Erklärung von SAM: „Gen-Editing ist eine wichtige Technologie mit einem enormen Potenzial zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Umwelt. Die Erklärung der Chief Scientific Advisors liefert einen wertvollen Beitrag zu unseren Überlegungen über die Regulierung der Zukunftssicherheit, damit unsere Gesetze mit den Labors Schritt halten können.“ Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, fügte hinzu: „Die EU ist ein Verfechter der höchsten Standards der Lebensmittelsicherheit. Um das Beste aus neuen Entwicklungen und Innovationen zu machen, ermutige ich zu einer umfassenden Reflexion und Diskussion darüber, wie wir als Gesellschaft bei Themen wie der Gentechnik vorankommen wollen.“

Die Stellungnahme von SAM geht auf die einzelnen Gründe des im Juli gefällten EuGH-Urteils ein. So weisen die Autoren darauf hin, dass die seit den 1960er Jahren in der Pflanzenzüchtung weit verbreitete zufällige Mutagenese zwar das Genom eines Organismus durch Behandlung beispielsweise mit einem chemischen Mutagen oder Bestrahlung an mehreren Stellen ungezielt verändert, diese Verfahren aber uneingeschränkt angewendet wurden und weiterhin angewendet werden können. Im Gegensatz dazu sind die neuen Techniken, die zu einer gezielten Mutagenese führen, die eine DNA-Sequenz genau an einer oder mehreren Zielpositionen im Genom verändern, durch die GVO-Richtlinie stark eingeschränkt. Daher kommt SAM zu dem Schluss, dass die GVO-Richtlinie aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuesten technischen Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß ist. Zudem werfe die GVO-Richtlinie weitere Probleme auf, insbesondere im Hinblick auf die Definition von GVO im Zusammenhang mit natürlich vorkommenden Mutationen, Sicherheitserwägungen sowie der Erkennung und Identifizierung.

Das Endprodukt sollte bewertet werden

Außerdem, so der SAM-Bericht weiter, seien die durch die zufällige Mutagenese eingeführten Veränderungen in der Regel drastischer als die, die sich aus gezielten Genomeditierungsstechniken ergeben. Sie umfassen nicht nur zahlreiche Punktmutationen, sondern auch Deletionen und größere Umlagerungen von Genomfragmenten. Die daraus resultierenden geneditierten Pflanzen müssen deshalb anschließend langwierig und genau überprüft werden. Dennoch ist es den Experten zufolge sehr wahrscheinlich, dass die letztendlich ausgewählten Endprodukte zusätzliche, ungewollte Mutationen tragen. Da solch unbeabsichtigte Effekte bei gentechnisch veränderten Produkten seltener auftreten, seien diese sicherer als Produkte der zufälligen Mutagenese. Daher, so argumentieren die Autoren, sollten die GVO-Richtlinien und Rechtsrahmen mehr Wert auf die Merkmale des Endprodukts als auf die Produktionstechnik legen: „Die Sicherheit eines Produkts wird durch seine Eigenschaften bestimmt und nicht durch die Art und Weise, wie es hergestellt wurde."

International einheitliche Regulierungen gefordert

Laut SAM wird das Urteil des EuGH weitreichende Folgen für die Verbraucher wie etwa Landwirte in Europa haben und sich auch auf den internationalen Handel und die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern auswirken. Dieser Argumentation folgend hat auch ein Komitee der Welthandelsorganisation (WTO) kürzlich eine Erklärung zu landwirtschaftlichen Anwendungen der Präzisionsbiotechnologie veröffentlicht. Darin heißt es, dass Präzisionsbiotechnologietechniken wie gezielte Genombearbeitungswerkzeuge für landwirtschaftliche Innovationen unerlässlich sind. Angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels seien solche Innovationen dringend erforderlich. Ein vorrangiges Ziel sollte es daher sein, die Bemühungen zu koordinieren, um sicherzustellen, dass die jeweiligen Regulierungsansätze wissenschaftlich fundiert und international einheitlich sind.

Wenn sich die nationale Regulierungsansätze unterscheiden, werde dies nicht nur zu einer internationalen Asynchronität der Zulassungen führen, sondern auch zu einer Asymmetrie der Regulierungsansätze und zu potenziellen Handelsproblemen, die Innovationen behindern könnten, heißt es. Daher fordert die WTO die einzelnen Regierungen nachdrücklich auf, willkürliche und ungerechtfertigte Unterscheidungen zwischen Produkten aus der Präzisionsbiotechnologie und ähnlichen Produkten, die mithilfe anderer Methoden hergestellt wurden, zu vermeiden. Nach Angaben der WTO sollte zudem mehr unternommen werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regulierungen und vor allem deren Begründungen zu stärken und damit die Akzeptanz zukünftiger landwirtschaftlicher Innovationen zu verbessern.

Zusammenfassend verlangen sowohl WTO als auch SAM von den europäischen Gesetzgebern, dem Endprodukt Vorrang vor der angewandten Technik zu geben. Wenn dieses als „sicher" eingestuft werde, sollte die jeweilige Technik zur Erreichung dieses Ziels zweitrangig sein. Darüber hinaus plädieren beide Organisationen für eine verbesserte und verstärkte Kommunikation. Sie fordern einen breiten Dialog sowohl mit Interessensgruppen als auch mit der Öffentlichkeit, um anhaltende Ängste und Missverständnisse zu beseitigen.

jmr