CO2 als Rohstoff für die Bioindustrie erschließen
Bioökonomie trifft Klimaschutz: Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das Bundesforschungsministerium Biotechnologie-Projekte, die CO2 und andere C1-Moleküle als Ressource für die Chemikalienproduktion verwerten.
Fossile Rohstoffe müssen dringend durch erneuerbare Alternativen ersetzt werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Wirtschaft krisenfest und wettbewerbsfähig aufzustellen. Das gilt auch für die chemische Industrie, deren Produkte auf dem Element Kohlenstoff basieren, das bislang überwiegend aus Erdöl oder Erdgas stammt. Um Arzneimittel, Kunststoffe oder Chemikalien in Zukunft klimaneutral aus erneuerbarem Kohlenstoff herstellen zu können, braucht es neue Lösungen.
Die Biotechnologie kann einen wertvollen Beitrag leisten, CO2 direkt zu nutzen und zu verwerten. Kohlenstoffhaltige Gase aus Stahlwerken oder Biogasanlagen können zum Beispiel mithilfe von Mikroorganismen genutzt werden, um daraus biobasierte Chemikalien herzustellen. Um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in diesem vielversprechenden Feld voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine neue Förderrichtlinie aufgelegt: Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie – CO2BioTech. Sie soll dazu beitragen, biotechnische Prozesse, die CO2 oder biogene Moleküle mit einem Kohlenstoffatom (C1-Verbindungen wie Kohlenmonoxid, Ameisensäure, Methanol oder Methan) als Rohstoff für die Chemikalienproduktion nutzen, schneller in die industrielle Anwendung zu bringen.
Klimaneutrale Produktionsprozesse stärken
Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie strebt die Bundesregierung die Etablierung einer biobasierten Kreislaufwirtschaft an. Daher werden bereits vielfach Entwicklungen gefördert, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe als Kohlenstoffquellen nutzen. Zusätzliche Potenziale hat es, Kohlendioxid, das bei Industrieprozessen als Abfall anfällt, ebenfalls als Rohstoff zu verwenden und so zugleich das Klima zu entlasten. Die neue Förderrichtlinie soll die Potenziale der Biotechnologie für die CO2-Verwertung erschließen, um Deutschlands Rolle als Entwickler und Anbieter moderner Technologien für klimaneutrale Produktionsprozesse zu stärken und die Abhängigkeit von Importen fossiler Rohstoffe zu senken.
Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie
Der volle Titel der neuen Fördermaßnahme lautet:
Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie – CO2 und C1-Verbindungen als nachhaltige Rohstoffe für die industrielle Bioökonomie (CO2BioTech)
Bis zum 11. Januar 2023 Projektskizzen einreichen!
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Vorhaben, die biotechnologische Verfahren und Prozesse der CO2-Nutzung auf ihrem Weg in die industrielle Anwendung entscheidend voranbringen.
Forschungsansätze, die für eine Förderung infrage kommen, sind unter anderem:
- Biotechnische Verfahren zur CO2-Fixierung und -Umsetzung (z.B. Gasfermentation)
- Biohybride Verfahren oder Elektrobiosynthese zur CO2-Reduktion und Umsetzung
- C1-Fermentationen
Zu Technologien und methodischen Ansätzen, die möglicherweise hier eine Rolle spielen könnten, nennt der Ausschreibungstext etwa Metabolic Engineering, Synthetische Biologie, zellfreie Bioproduktion, Bioprozessentwicklung und Bioverfahrenstechnik. Die Kombination biotechnologischer mit nicht-biotechnischen Prozessschritten biete die Aussicht auf besonders effiziente und nachhaltige Gesamtprozesse. Deshalb seien derartige integrierte Kombi-Verfahren von hohem Interesse.
Auch hochinnovative Ansätze gefragt
Im Rahmen der neuen Ausschreibung können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte gefördert werden. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland. Vorhaben unter industrieller Federführung sollen bevorzugt gefördert werden. Mindestens wird jedoch die Beteiligung eines oder mehrerer umsetzungsstarker Industriepartner erwartet.
Möglich sind auch hochinnovative Forschungsansätze mit vergleichsweise geringerer Technologiereife. Diese Ansätze müssen eine realistische Perspektive auf die Anwendung im industriellen Maßstab besitzen. Für die zu entwickelnde Technologie muss ein Machbarkeitsnachweis im Labormaßstab bei Projektbeginn erbracht sein. Alle Projekte sollen nach Vorhabenende die Skalierung des entwickelten Bioprozesses in den industriellen Maßstab anstreben.
Bis 11. Januar 2023 Skizzen einreichen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragssystem „easy-Online“ einzureichen. Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 11. Januar 2023. Vor der Erstellung der Projektskizze wird empfohlen, sich für weitere Informationen an den Ansprechpartner des Projektträgers zu wenden: Dr. Ulrike Müller und Dr. Ralf Jossek.