Leuchtturmprojekte der Bioökonomie gefördert

Leuchtturmprojekte der Bioökonomie gefördert

Mit einer neuen Förderrichtlinie zur industriellen Bioökonomie will das Bundeswirtschaftsministerium die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen vorantreiben.

Leuchtturm am Strand
Das BMWI will gezielt Leuchtturmprojekte der industriellen Bioökonomie fördern.

Klimawandel und Ressourcenknappheit stellen die Industrie schon heute vor große Herausforderungen. Auf dem Weg hin zu einem nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaften leistet die Bioökonomie daher einen wesentlichen Beitrag. Um Erdöl und Erdgas durch erneuerbare Ressourcen und Reststoffe zu ersetzen, müssen jedoch innovative Prozesse und Verfahren vorangetrieben werden. Mit einer neuen Förderrichtlinie will das Bundesministerium für Wirtschaft und Industrie (BMWi) die Entwicklung der Spitzentechnologien nun unterstützen.

Förderung von Demonstrationsanlagen

„Die industrielle Bioökonomie kann ein wichtiger Treiber für eine geschlossene und klimaschonende Kreislaufwirtschaft sein. Dafür ist es zentral, dass Innovationen auch den Weg aus den Laboren in die industrielle Praxis finden“, so Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parlamentarische Staatssekretärin im BMWI. Mit der neuen Förderrichtlinie will das BMWi daher die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen unterstützen, damit bioökonomische Produkte und Verfahren schneller in die industrielle Anwendung gelangen.

Weitere Informationen zur Richtlinie „Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie" finden Sie hier:

Unterstützt werden daher Projekte, die demonstrieren, dass Produkte und Prozesse, die im Labormaßstab entwickelt wurden, auch in der industriellen Praxis bestehen und skalierbar sind. Die Förderung erfolgt dabei in zwei Modulen. Modul A betrifft Start-ups, KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Gefördert wird hier die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie in Deutschland sowie in Europa.

Leuchtturmprojekte im Fokus

Modul B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Hier werden vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen gefördert. Die Förderung zielt hier vor allem auf sogenannte „Leuchtturmprojekte im Bereich der industriellen Bioökonomie ab, die mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage schaffen“. Zudem können sich auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen um eine Förderung in beiden Modulen bewerben.

„Wir wollen, dass Deutschland bei industriellen bioökonomischen Produkten und Verfahren weltweit eine Spitzenposition einnimmt – sowohl als nationaler Markt als auch als globaler Anbieter. Diesen Schritt fördern wir mit unserem neuen Programm und tragen so zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsstärke unseres Industriestandorts und zur Entstehung zukunftsfester Arbeitsplätze in Deutschland bei“, betont Winkelmeier-Becker.

Projektskizzen bis 1. März einreichen

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Skizzen und Anträge können über das Portal easy-Online eingereicht werden. Erste Skizzen sind zum 1. März 2021 (Modul A) und 30. Juni 2021 (Modul B) sowie letztmalig zum 30. Juni 2024 einzureichen.

BMWi/bb