Modellregion Bioökonomie weiterentwickeln

Modellregion Bioökonomie weiterentwickeln

Der weitere Aufbau der „Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier“ soll durch eine umfassende Begleitforschung unterstützt werden. Die Erfahrungen sollen auch anderen Regionen zugute kommen.

Absetzer im Tagebau Hambach im Rheinischen Braunkohlerevier
Wo einst Braunkohle abgetragen wurde, sollen Modellregionen der Bioökonomie entstehen. (im Bild: Tagebau Hambach)

Der Kohleausstieg ist beschlossen. Kohleregionen wie die Lausitz oder das Rheinland müssen ihre Wirtschaft neu ausrichten. Mit dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ unterstützt die Bundesregierung daher Gebiete, die vom Kohleausstieg besonders betroffen sind. Gefördert werden hier nicht nur alternative Energieträger. Unterstützt wird auch der Aufbau neuer, besonders klimaeffizienter Industrien, die auf eine nachhaltige Produktionsweise und den Aufbau zukunftsgerichteter Arbeitsplätze abzielen.

Die Bioökonomie eignet sich in besonderer Weise, um die übergreifenden Ziele des Kohleausstiegsgesetzes bzw. des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen zu erreichen. Das Rheinische Revier bringt vor diesem Hintergrund wichtige Voraussetzungen mit, um eine Modellregion mit Ausrichtung auf die Bioökonomie aufzubauen. Dazu gehört ein Netzwerk einschlägiger Forschungseinrichtungen, die sich im Bioeconomy Science Center zusammengeschlossen haben, industrielle Akteure in verschiedenen bioökonomischen Wertschöpfungsketten und die Verfügbarkeit biogener Ressourcen in einer traditionellen Agrarlandschaft. Daher wurde im August 2019 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als eine der ersten Maßnahmen die „Modellregion BioökonomieREVIER Rheinland“ ins Leben gerufen. Diese Initiative soll dazu beitragen, dass aus dem einstigen Kohlerevier eine Modellregion wird, die geschlossene Stoffkreisläufe und Kreislaufwirtschaft favorisiert und die neue Wertschöpfungen im Bereich der Bioökonomie etabliert.

Begleitforschung vorantreiben

Mit der neuen Förderrichtlinie soll vor allem die Begleitforschung vorangetrieben werden. Ziel ist es, die Entwicklung der Modellregion Bioökonomie insgesamt sowie insbesondere das Zusammenspiel und die Hürden bei der Anwendung neuen Wissens kontinuierlich zu verfolgen, zu analysieren und die gesammelten Erfahrungen für andere Regionen und Anwendungskontexte zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zur Richtlinie „Förderung der Begleitforschung zur Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier“ sind auf der Internetseite des BMBF zu finden.

Impulse für den Strukturwandel und die Bioökonomie

Die Richtlinie zur „Förderung der Begleitforschung zur Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier“ will vor allem eins: die unterschiedlichen Innovationen und Akteure in der Modellregion zusammenbringen. Aus diesem Grund wird ein Verbund aus öffentlichen und privaten Einrichtungen gefördert, der die Modellregion begleitet und dabei wichtige Fragen und Aspekte adressiert, die für den Erfolg der Modellregion Bioökonomie von besonderer Bedeutung sind. Der Verbund soll Ergebnisse aus den FuEuI-Projekten in der Modellregion Bioökonomie aufgreifen und deren Wirkung auf den Strukturwandel untersuchen. Die Ergebnisse aus der Begleitforschung sollen aber auch Impulse für andere vom Strukturwandel betroffene Regionen sowie für das gesamte Feld der Bioökonomie liefern und gleichzeitig den empirisch messbaren Fortschritt mit Blick auf wirtschaftliche Kennzahlen, Nachhaltigkeit und Klimaschutz erheben und analysieren. Zu den Aufgaben des Verbundes gehört zudem die Einrichtung einer Geschäftsstelle sowie die Organisation und Durchführung von jährlichen Statuskonferenzen, die Entwicklung von Maßnahmen zur nationalen und internationalen Vernetzung mit anderen Akteuren sowie Dialog- und Partizipationsinitiativen.  

Förderdauer bis zu fünf Jahre

Die Förderdauer beträgt zunächst bis zu fünf Jahre, kann aber verlängert werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer-Einrichtungen mit Sitz in Deutschland und deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich beauftragt. Ansprechpartner sind Immanuel Zitzmann (i.zitzmann@fz-juelich.de) und David Fischer (d.fischer@fz-juelich.de). Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Förderanträge sind bis spätestens 31. Mai 2021 über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu stellen.