Das Thema: Innerhalb der Bioökonomie befasst sich der Teilbereich der industriellen Bioökonomie mit der Entwicklung und der Etablierung industrieller Verfahren, die biologische Ressourcen oder Prinzipien für die Produktion werthaltiger Substanzen oder die Entwicklung innovativer Dienstleistungen nutzen. Für die Produktion von Chemikalien, Biopharmazeutika oder Nahrungsmittelzusatzstoffen werden dabei verbreitet biotechnologische Verfahren genutzt. Doch sowohl die Auswahl möglicher Rohstoffe als auch die Effizienz sowie nicht zuletzt das Produktspektrum sind in solchen Prozessen derzeit begrenzt. Es gilt, das wachsende biologische Wissen verstärkt in neuartige, innovative Plattformtechnologien und Verfahrenskonzepte zu überführen, um biotechnologischen Verfahren und Dienstleistungen neue Anwendungspotenziale zu eröffnen und sie so für den Einsatz in der Industrie attraktiver zu gestalten.
Das Ziel: Zukunftstechnologien im Sinne der Förderrichtlinie sind breit einsetzbare Plattformtechnologien für die industrielle Bioökonomie. Sie müssen das Potenzial haben, bestehende biotechnologische Produktionsprozesse und Dienstleistungen zu optimieren oder neuartige Bioprozesse und Verfahrenskonzepte zu etablieren. Besondere Bedeutung wird dabei der Konvergenz verschiedener Wissenschafts- und Technologiebereiche, wie z. B. der Biotechnologie, der Nanotechnologie, der Künstlichen Intelligenz, der Robotik, der Informatik oder den Ingenieurswissenschaften, zugerechnet.
Im Fokus der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2020 stand der Schwerpunkt „Biohybride Technologien“ und damit die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren, die durch die Integration von biologischen und technischen Komponenten entstehen. Aufgrund der Breite möglicher Ansätze zur Entwicklung von Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie sind weitere Ausschreibungsrunden mit anderen thematischen Schwerpunkten angedacht.
Die Förderung: Gefördert werden interdisziplinäre Verbundvorhaben mit einer Dauer von drei Jahren. Eine Beteiligung von Unternehmen ist keine zwingende Voraussetzung für eine Förderung. In Ausnahmefällen können auch Einzelvorhaben gefördert werden. Die Einreichungsfrist für die Ausschreibungsrunde zu Biohybriden Technologien endete am 3. August 2020.