Gesundheitspass für Pflanzen

Gesundheitspass für Pflanzen

Ein Etikett sorgt für die Rückverfolgbarkeit von Pflanzen, Pflanzenteilen und Saatgut innerhalb der Europäischen Union.

So sieht der EU-Pflanzenpassaufkleber aus.
So sieht der EU-Pflanzenpassaufkleber aus.

Aufmerksamen Käufern von Pflanzen sind sie in den vergangenen Monaten vielleicht schon aufgefallen, die kleinen Etiketten, die es seit Dezember 2019 gibt: Als Pflanzengesundheitspass sollen sie innerhalb der Europäischen Union die Ausbreitung gefährlicher Schädlinge verhindern und die Rückverfolgbarkeit von Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen, Pflanzenteilen und Saatgut ermöglichen. Für bestimmte Arten ist dieser Pass verpflichtend.

Produzent und Herkunftsland

Sowohl Pflanzen, die den stationären Einzelhandel erreichen, als auch Pflanzen, die über den Versandhandel direkt an Verbraucher geliefert werden, tragen diesen Aufkleber. Zwar richten sich die Informationen darauf an Kontrolleure und Behörden, doch auch Verbraucher können daraus entnehmen, von welchem Produzenten in welchem Herkunftsland das Produkt stammt und wie der botanische Name der Pflanze lautet.

Frei von Schädlingen

Vergeben wird der Pflanzengesundheitspass nur, wenn die jeweilige Pflanze unter pflanzengesundheitlichen Aspekten untersucht und für schädlingsfrei befunden wurde. Insbesondere soll so verhindert werden, dass sich Schädlinge in der Europäischen Union ausbreiten, die hier nicht heimisch sind und entsprechend große Schäden anrichten können. Beispiele dafür sind der Asiatische Laubholzbockkäfer, der gesunde Laubbäume befällt, sowie das Feuerbakterium Xylella fastidiosa, das in Süditalien bereits schwere Schäden im Olivenanbau verursacht.

Schnelle Bekämpfung

Der Pflanzengesundheitspass soll zudem im Falle eine Befalls ermöglichen, weitere Befallsherde schnell zu identifizieren und dadurch frühzeitig zu bekämpfen. Damit ähnelt er dem Pflanzengesundheitszeugnis, das im internationalen Handel zum Einsatz kommt und für Einfuhren in die Europäische Union vorgeschrieben ist.

Schädlinge melden

Wer als Klein- oder Hobbygärtner einen eingeschleppten Schädling entdeckt, sollte dies dem zuständigen Pflanzenschutzdienst seines Bundeslandes melden. Informationen dazu gibt es beim Julius-Kühn-Institut, das außerdem darüber informiert, worauf beim Onlinekauf von Pflanzen zu achten ist. Denn gerade dort werden immer wieder Pflanzen rechtswidrig ohne Pflanzengesundheitszeugnis oder Pflanzengesundheitspass angeboten.

bl