EU-Parlament stimmt für Lockerungen im Gentechnikrecht

EU-Parlament stimmt für Lockerungen im Gentechnikrecht

Der angepasste Vorschlag der EU-Kommission zur Lockerung der Gentechnik-Gesetzgebung bei bestimmten genom-editierten Pflanzen wurde mit knapper Mehrheit vom Europäischen Parlament angenommen.

EU-Parlament-Abstimmung zu genomischen Techniken
In dieser Woche fand im EU-Parlament die Abstimmung zur Lockerung des Gentechnikrechts statt.

Die EU-Kommission hatte im Sommer des vergangenen Jahres vorgeschlagen, bestimmte genom-editierte Pflanzen vom Anwendungsbereich des EU-Gentechnikrechts auszunehmen und so deren Marktzugang zu erleichtern. Die geplanten Lockerungen betreffen ausschließlich Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) wie der Genschere CRISPR-Cas entwickelt wurden und als gleichwertig zu konventionell gezüchteten Pflanzen angesehen werden, also keine artfremden Gene enthalten. Diese Kategorie wird NGT-1-Pflanzen genannt. Für alle anderen Pflanzen, die komplexere Veränderungen im Genom aufweisen (NGT-2-Pflanzen), sollen weiterhin die strengen Regeln des Gentechnikrechts gelten. Mit einer knappen Mehrheit von 307 zu 263 Stimmen und 41 Enthaltungen votierte das Europäische Parlament am 7. Februar für diesen Regulierungsvorschlag für die neue Gentechnik-Verordnung – allerdings mit einigen Änderungen.

Kennzeichnungspflicht und Verbot im Ökolandbau

Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission sah vor, dass nur Saatgut, nicht aber Waren im Supermarkt gekennzeichnet werden müssen, wenn sie mit NGT-1 erzeugt wurden. Die Europaabgeordneten fordern jedoch die Kennzeichung solcher Produkte. Sie sollen ein Etikett mit dem Hinweis „neue genomische Verfahren“ tragen. Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten mit den Plänen der EU-Kommission überein, dass die Verwendung von NGT-Saatgut im Ökolandbau verboten bleiben soll. Zunächst müsse geprüft werden, ob NGT mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus vereinbar sind.

Keine Patente auf NGT-Pflanzen

Die Abgeordneten forderten ein Verbot von Patenten auf NGT-Pflanzen, auf jegliches Pflanzenmaterial und Teile davon sowie auf genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale. Damit sollen Rechtsunsicherheit, erhöhte Kosten und neue Abhängigkeiten für Landwirte und Züchter vermieden werden. Bis Juni 2025 soll ein Bericht über die Auswirkungen von Patenten auf den Zugang von Züchtern und Landwirten zu vielfältigem Pflanzenvermehrungsmaterial vorgelegt werden.

Zustimmung der Mitgliedstaaten steht noch aus

Nach der Abstimmung im EU-Parlament beginnen nun die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Kommission. Die Mitgliedstaaten müssen eine gemeinsame Verhandlungsposition festlegen. Das neue Gesetz wird nicht vor den Europawahlen im Juni erwartet.

dpd