Urbane Bioökonomie-Strategien in Baden-Württemberg entwickeln
Baden-Württembergs Landesregierung unterstützt mit einer aktuellen Ausschreibung Kommunen bei der Entwicklung eigener Bioökonomie-Strategien.
Baden-Württemberg zählte 2013 zu den ersten Bundesländern, die eine eigene Bioökonomie-Forschungsstrategie sowie ein landeseigenes Forschungsprogramm „Bioökonomie Baden-Württemberg“ aufstellten. Seit 2019 steht das Thema Bioökonomie auch auf der politischen Agenda der Landesregierung. Für die Umsetzung der Landesstrategie „Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg“ stellt das Bundesland bis 2024 50 Mio. Euro zur Verfügung. Mit einem neuen Förderprogramm will Baden-Württemberg nun Bioökonomie-Strategien auch in urbanen Ballungsräumen oder großen Kommunen etablieren.
Baden-Württemberg zählt zu den drei bevölkerungsreichsten Bundesländern Deutschlands. Mehr als die Hälfte der rund 11 Millionen Einwohner lebt in Ballungsräumen wie Stuttgart. Entsprechend fallen hier auch die meisten Rest- und Abfallstoffe an. Diese wertvollen Rohstoffe will die Landesregierung mithilfe der zirkulären nachhaltigen Bioökonomie nun erschließen und hat daher das Förderprogramm „Kommunale Bioökonomie – Bioökonomiestrategien für urbane Räume“ aufgesetzt.
Mehr als 1 Mio. Euro für bioökonomische Transformation
Für die Entwicklung und Umsetzung der kommunalen Bioökonomie-Strategien stellt das Land in den kommenden zwei Jahren rund eine Million Euro zur Verfügung. „Unsere Ballungsräume im Land sind Dreh- und Angelpunkt der Kreisläufe sekundärer Wertstoffe, die sich zu großen Mengen in unseren Abfällen und Abwässern befinden. Um sie in der Zukunft für mehr Klimaschutz und Rohstoffsicherheit besser zu erschließen, haben wir unser Förderprogramm ‚Kommunale Bioökonomie‘ ganz speziell auf die bevölkerungsreichen Räume in unserem Land ausgerichtet und unterstützen sie mit 1,1 Millionen Euro auf ihrem Weg der bioökonomischen Transformation“, so Stuttgarts Umweltministerin Thekla Walker.
Förderprogramm Kommunale Bioökonomie
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Kommunale Bioökonomie – Bioökonomiestrategien für urbane Räume“ gibt es auf der Website des Projektträgers Karlsruhe. Antragsfrist ist der 8. Dezember 2022.
Bioökonomie-Strategien entwickeln und umsetzen
Im Rahmen der Ausschreibung sollen insgesamt drei bis vier urbane Räume in Baden-Württemberg mit über 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Entwicklung einer urbanen Bioökonomiestrategie und der Umsetzung erster konkreter Maßnahmen gefördert werden. Im Mittelpunkt der Ausschreibung geht es weniger um die Nutzung von Primärbiomasse, sondern vielmehr um das komplexe Management von Stoffströmen wie Abwasser und Abfälle sowie die Rückgewinnung der darin enthaltenen Rohstoffe. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ansiedlung der Wirtschaftszweige, die für die Technologien und Verfahren sowie für die Entwicklung naturbasierter Lösungen notwendig sind.
Gefördert werden Projekte zu Bioökonomie-Strategien, die nachfolgende Punkte enthalten:
• Darstellung der Ausgangslage
• Identifikation der Potenziale zur Verankerung einer nachhaltigen Bioökonomie
• Definition der Ziele mit Angabe der Planungshorizonte
• Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung der definierten Ziele
• Ausblick auf die Verstetigung der biologischen Transformation zu einer nachhaltigen Bioökonomie
Kommunen können sich bis 8. Dezember bewerben
Der Förderaufruf richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften sowie Regionalverbände, aber auch Zweckverbände und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung in Baden-Württemberg, die sich für regionale Entwicklung einsetzen. Gefördert werden drei bis fünf Projekte über eine Laufzeit von maximal 19 Monaten. Nach den ersten zwölf Monaten ist das zu entwickelnde Konzept vorzulegen und vorzustellen. Die verbleibende Zeit dient der Realisierung der Maßnahmen.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Die Anträge sind als elektronisches Dokument (MS-Word- oder ungeschützte PDF-Datei) über die E-Mail-Adresse bwp@ptka.kit.edu mit dem Betreff „Kommunale Bioökonomie“ und zusätzlich im Original in Papierform bis spätestens 8. Dezember 2022 beim Projektträger Karlsruhe einzureichen. Ansprechpartnerin ist Franziska Ketzer.