Neue Forschungsoffensive für nachhaltigen Pflanzenschutz
Das Bundesforschungsministerium hat eine neue Förderrichtlinie etabliert, um die Entwicklung und Anwendung neuer Methoden zum nachhaltigen Schutz von Nutzpflanzen vor Schadinsekten und Pflanzenpathogenen voranzutreiben.

Die moderne Landwirtschaft steht vor zahlreichen Hausforderungen. Neben der Sicherstellung der Ernährung müssen auch Klima- und Umweltschutz berücksichtigt, die biologische Vielfalt bewahrt und wirtschaftliche Aspekte beachtet werden. Gleichzeitig führen klimabedingte Wetterextreme zu einer stärkeren Ausbreitung invasiver Insektenarten und der von ihnen übertragenen Krankheitserreger, gegen die Pflanzen vermehrt Resistenzen entwickeln. Um Ertrags- und Qualitätseinbußen in der Landwirtschaft zu reduzieren sowie Biodiversität und Ökosysteme zu schützen, bedarf es dringend nachhaltiger Alternativen beim Pflanzenschutz.
Nutzpflanzen vor Insekten und Pathogenen schützen
Forschung und Entwicklung sind hier wichtige Treiber, um das Potenzial der Bioökonomie für eine nachhaltige Landwirtschaft zu identifizieren, zu erschließen und zu nutzen. Mit „PhytoProtect“ hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) nun eine neue Fördermaßnahme aufgelegt, um die Entwicklung neuer Methoden und Ansätze für einen angepassten, effizienten und innovativen Schutz von Nutzpflanzen vor Schäden durch Insekten und Pathogenen voranzutreiben.
„PhytoProtect“ leistet damit einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie. Diese trägt insbesondere dazu bei, die Potenziale der Bioökonomie zu erschließen, biologisches Wissen zu erweitern und anzuwenden, innovative bioökonomische Lösungen im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln und Deutschland als führenden Standort für Bioökonomie und Biotechnologie zu etablieren.
KI und Biotechnologie als Schlüsseltechnologien nutzen
Gefördert werden biologische Lösungen in der Agrarwirtschaft. Sie müssen das gesamte Spektrum verfügbarer Methoden und Technologien auf den Gebieten der Pflanzen-Insekten-Interaktion und der Pflanzenschutzforschung abdecken. Ziel ist es, Ertragsverluste und Ressourceneinsatz zu verringern und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt von Biodiversität und Ökosystemleistungen zu leisten. „Sowohl bei der Aufklärung der Interaktionen zwischen Pflanzen und Schadinsekten als auch bei der Entwicklung neuer nachhaltiger Maßnahmen für den integrierten Pflanzenschutz spielt die Schlüsseltechnologie Biotechnologie, aber auch die Anwendung der künstlichen Intelligenz, eine zentrale Rolle“, heißt es in der Förderrichtlinie. Die Maßnahme soll auch zur Stärkung der entomologischen Expertise in Deutschland beitragen.
Die Fördermaßnahme formuliert sechs strategische Ziele:
- die Generierung von Wissen zur Biologie von pflanzenschädigenden Insekten
- die Vorhersage des Auftretens invasiver Schadinsekten mit von ihnen übertragenen Pflanzenpathogenen in Deutschland
- die Förderung der Resilienz der Nutzpflanzen gegenüber Schadinsekten und von ihnen übertragener Pathogene
- die Nutzung neuer Wirkstoffe, -mechanismen und Anwendungstechniken für den exogenen Pflanzenschutz
- der Schutz und die Förderung der Insektenbiodiversität und
- die Einbindung modernster Methoden in die (von dieser Maßnahme geförderte) Grundlagen- und angewandte Forschung
Zwei Fördermodule zur Pflanzenschutzforschung
Die Fördermittel werden im Rahmen der Fördermodule A und B bereitgestellt.
In Modul A werden Forschungsvorhaben zur biotischen Interaktion zwischen Pflanzen mit Schadinsekten und Pflanzenpathogenen sowie die praktische Anwendung dieser Erkenntnisse in Pflanzenschutzmaßnahmen und für Schadschwellenkonzepte gefördert.
Modul B fördert hochinnovative anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die neue biologische Lösungen und Anwendungen zum endo- und exogenen Pflanzenschutz fokussieren.
Die Laufzeit der Projekte in Modul A oder Modul B beträgt maximal vier Jahre.
Förderung von Einzel- und Verbundvorhaben
Ziel der Fördermaßnahme ist es, anwendungsnahe, inter- und transdisziplinäre Einzel- oder Verbundvorhaben zu unterstützen, in der akademische Partner aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zusammenarbeiten.
Antragsberechtigt sind daher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – sowie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts, die ihren Sitz in Deutschland haben.
Die neue Ausschreibung zum nachhaltigen Pflanzenschutz
Die Förderrichtlinie trägt den Titel „PhytoProtect – Neue Methoden zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten“.
Hier geht es zur Bekanntmachung der Förderrichtlinie.
Zweistufiges Antragsverfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Ansprechpartner sind Jennifer Pratscher und Andreas Mahn.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 3. November 2025 die Projektskizzen über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen. Im zweiten Schritt können dann positiv bewertete Projekte über das elektronische Antragssystem einen förmlichen Förderantrag stellen.