Sechs Millionen für Bioökonomie-Projekte
Mit einem millionenschweren Förderprogramm will die Landesregierung von Baden-Württemberg Bioökonomie-Innovationen im ländlichen Raum vorantreiben.
Baden-Württemberg soll zu einer Leitregion für biobasiertes, kreislauforientiertes Wirtschaften werden. Dieses ehrgeizige Ziel hat die Landesregierung in ihrer 2019 verabschiedeten Landesstrategie „Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg“ festgeschrieben. Dafür wurde nun ein neues Förderpaket geschnürt. Unter dem Titel „Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ sollen gezielt Technologien aus der anwendungsorientierten Grundlagenforschung praxistauglich gemacht werden.
Forschungsansätze in die Praxis bringen
„Bisher wurden durch unsere exzellente Forschung innovative Lösungsansätze im Labormaßstab entwickelt oder im Grundsatz gezeigt. Um den Systemwechsel in Zukunft zu ermöglichen, gilt es nun, vielversprechende Ansätze von der Forschung in die Praxis zu bringen“, so der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Ziel des Programms ist es, den Technologie- und Wissenstransfer im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Ressourcen aus der regionalen Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen. Das Land stellt dafür Fördermittel in Höhe von 6 Mio. Euro bereit.
Um möglichst viele Ideen aus Wissenschaft und Wirtschaft auf den Weg zu bringen, ist der Aufruf thematisch bewusst breit aufgestellt. Gefördert werden die effiziente und nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung von regionaler Biomasse, verbraucherorientierte Produkt- und Prozessinnovationen entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette, intelligentes Rohstoff- und Stoffstrommanagement, neue Materialien aus Holz, lignozellulosehaltige Aufwüchse und landwirtschaftliche Nebenströme sowie innovative Konzepte zur Weiterentwicklung von Biogasanlagen.
Förderprogramm „Nachhaltige Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“
Mehr Informationen zum Förderprogramm und zum Antragsfomular gibt es auf der Webseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Zweistufiges Förderprogramm
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Das Förderprogramm ist zweistufig angelegt: In einem ersten Schritt werden Machbarkeitsstudien über einen Zeitraum von neun Monaten gefördert, um die wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale der Lösungsansätze zu beleuchten. Anträge zur Förderung einer Machbarkeitsstudie können bis zum 8. August 2020 eingereicht werden. Die vielversprechendsten Projekte können im Anschluss mit einer Förderung für bis zu drei Jahre rechnen.
Unternehmen oder interessierte Land- und Forstwirte, die auf der Suche nach einem antragsberechtigten Kooperationspartner sind, werden gebeten, sich beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter biooekonomie@mlr.bwl.de zu melden.