Förderrunde gestartet: Innovative Verfahren für die Bioproduktion
Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ fördert das Bundesforschungsministerium innovative Projekte, die biobasierte Produkte und Prozesse für eine klimaneutrale und kreislauffähige Industrie adressieren.
Klimawandel und schwindende Ressourcen stellen die Industrie schon heute vor große Herausforderungen. Die industrielle Bioökonomie bietet Lösungsansätze, um fossile durch erneuerbare Rohstoffe zu ersetzen, Kreisläufe zu schließen und damit zu einer ressourceneffizienten und klimaneutralen Industrie beizutragen. Mit der neuen Förderrichtlinie „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher die Entwicklung innovativer Bioprozesse und biotechnologischer Produkte fördern und die Transformation der Industrie zu mehr Nachhaltigkeit vorantreiben sowie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken.
Förderung industriell relevanter Bioprodukte
Im Rahmen dieser Richtlinie hat das BMBF zeitgleich eine erste Förderrunde zum Thema „Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie“ gestartet. Die Förderung adressiert dabei gezielt die Bereiche „Nachhaltige Bioprozesse für die Industrie“ und „Neuartige bioökonomische Produkte“.
Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E), die innovative biotechnologische Verfahren auf ihrem Weg in die industrielle Anwendung entscheidend voranbringen. Die Projekte sollten sich daher auf „industriell relevante Produkte mit hohem Impact für eine ressourceneffiziente und klimaneutrale Industrie“ konzentrieren. Mit der Förderung will das BMBF die Innovationskraft Deutschlands und die Rolle als Technologieentwickler in der Bioökonomie stärken.
Innovationen für die chemische Industrie im Fokus
Entscheidend für eine Förderung ist jedoch, dass die biotechnologischen Prozesse sowohl nachhaltig als auch skalierbar sind. Sie müssen sich am Bedarf der Industrie ausrichten und eine „realistische Perspektive für die Anwendung im großen Maßstab aufweisen“. Die Wahl der dabei genutzten (BIO)-Katalysatoren und Produktionsorganismen ist beliebig. Hier werden sowohl zellfreie oder enzymbasierte Ansätze als auch Konzepte, die Bakterien, Pilze, Algen oder Pflanzen nutzen, unterstützt. Die Nutzung von Abfallströmen sowie CO₂ als Rohstoffquelle ist von besonderem Interesse. Der Förderaufruf ist für alle Branchen offen, wobei die chemische Industrie eine Schlüsselrolle spielt.
Mögliche Themen für F&E-Vorhaben können beispielsweise sein:
• die Nutzung erneuerbarer Kohlenstoffquellen (zum Beispiel biogene Rest- und Abfallstoffe, Sekundärrohstoffe, CO₂ zur Herstellung von Plattformchemikalien der chemischen Industrie wie Alkohole, Ketone, Säuren
• die ressourceneffiziente Herstellung von Feinchemikalien (beispielsweise Building Blocks für Pharmazeutika, Agrochemikalien oder Zusatzstoffe für die Kunststoffindustrie)
• die Entwicklung nachhaltiger Schmierstoffe, Kleber oder Beschichtungen
• die Entwicklung biobasierter Inhaltsstoffe (zum Beispiel für die Anwendung als Nahrungsmittelzusatzstoff oder als Wirkstoff in Wasch- und Reinigungsmitteln)
• die nachhaltige, industrielle Produktion von Fasern für kreislauffähige Textilien
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zum Förderaufruf
Zur Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ auf der BMBF-Webseite.
Zum Förderaufruf auf der BMBF-Webseite.
Verbundprojekte unter Federführung der Industrie
Gefördert werden jeweils Verbundprojekte mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft, wobei die Vorhaben „idealerweise unter industrieller Federführung“ durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie deutsche Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts.
Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre. Die Projektziele müssen daher innerhalb dieses Förderzeitraums erreicht werden. Projektskizzen sind bis spätestens 03.03.2025 über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Ansprechpartner sind Thomas Nachreiner und Ines Sender.