Genome Editing: Debatte vor EuGH-Entscheid

Genome Editing: Debatte vor EuGH-Entscheid

Vor dem Entscheid des EuGH zur Regulierung Genom-editierter Pflanzen haben sich Umwelt- und Industrieverbände zu Wort gemeldet. 

Mais ist eine der am häufigsten angebauten Kulturpflanzen weltweit. Durch jahrhundertelange Züchtungen wurden die Maiskolben und der Ertrag immer größer.

Mit sogenannten Genome-Editing-Werkzeugen wie der Genschere CRISPR-Cas lässt sich die Erbsubstanz DNA so präzise wie nie bearbeiten. Mit dem molekularen Werkzeug lassen sich gezielt einzelne Abschnitte oder sogar einzelne Bausteine der DNA - die Nukleotide - austauschen oder verändern. Denkbare Anwendungen für diese Werkzeuge gibt es sowohl in der Medizin als auch in der Landwirtschaft: Es könnten viel schneller als bisher hitzebeständige, schädlingsresistente oder ertragsreichere Nutzpflanzen gezüchtet werden. In den USA sind einige Genom-editierte Pflanzen bereits für den Anbau zugelassen. In Europa herrscht zu diesem Thema noch keine Klarheit: Derzeit berät der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die rechtliche Einordnung dieser Genome-Editing-Methoden. Vor allem muss entschieden werden, ob Pflanzen, die mit diesen Züchtungsmethoden entstehen, unter das Gentechnikrecht fallen und somit auch als solche reguliert werden müssen. Eine Entscheidung des EuGH zur rechtlichen Einstufung neuer gentechnischer Verfahren wird am 25. Juli 2018 erwartet. Auf dieser Grundlage werden EU-Kommission und die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, ob und wie sie so erzeugte Pflanzen und Produkte künftig regulieren.

Ist das Produkt oder der Produktionsweg entscheidend?

Durch gezieltes Einsetzten von Genome-Editing-Werkzeugen wie CRISPR-Cas werden dieselben genetischen Veränderungen hervorgerufen, wie durch traditionelle Züchtungsverfahren oder spontane Mutationen in der Natur – nur schneller und gezielter. Zudem hinterlassen die Genomchirurgie-Werkzeuge auch keine Spuren, nachdem sie an der DNA zu Gange waren. Die Kernfrage ist also: Entscheidet das Produkt oder der Produktionsweg darüber, ob eine Pflanze als gentechnisch veränderter Organismus (GVO), zählt oder nicht.

Interessenskonflikte vorprogrammiert

Im Vorfeld des EuGH-Entscheids treten nun auch die unterschiedlichen  Ansichten der Interessengruppen zutage: Kürzlich haben sich die  Umwelt- und Verbraucherbände und die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) zu Wort gemeldet:

In einer Resolution fordern 21 Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz von den Abgeordneten im Bundestag und im Europäischen Parlament, dass alle Verfahren, die unter Begriffen wie Genome Editing, zielgerichtete Mutagenese oder neuere Mutagenese-Verfahren laufen, als Gentechnik reguliert werden, und dass demnach auch alle Produkte, die auf diesem Wege entstehen, als GVOs bezeichnet werden. Sie argumentieren, dass selbst die neuesten und präzisesten Methoden immer die zugrunde liegende DNA verändern und ungewollte Nebenwirkungen auslösen können: „Selbst wenn ein gentechnischer Eingriff möglicherweise gezielter erfolgt, bedeutet das nicht, dass er sicherer ist. Die Auswirkungen der DNA-Veränderungen lassen sich – angesichts der Komplexität des Genoms und seiner Wechselwirkungen mit anderen Elementen der Zelle und mit der Umwelt – nicht voraussagen“, so die Organisationen. Zudem seien die Langzeitwirkung dieser neuen Methoden noch nicht abzusehen.

DIB fürchtet beeinträchtigte Wettbewerbsfähigkeit

Die DIB steht diesen Aussagen skeptisch gegenüber, wie ihr Geschäftsführer Ricardo Gent zusammenfasst: „Eine Bewertung von Genome Editing sollte auf naturwissenschaftlichen Einzelfallentscheidungen beruhen und nicht pauschal getroffen werden. Eine pauschale Einordnung als Gentechnik ist wissenschaftlich nicht gerechtfertigt und würde die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Innovationsstandorte beeinträchtigen.“ Laut DIB bestehe zudem kein wissenschaftlicher Grund, dass sich Pflanzen nur aufgrund der verwendeten Methode anders verhalten als gleichartige, konventionell über mehrere Generationen gezüchtete Pflanzen. Basierend auf diesen Argumenten kamen die Expertenarbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten sowie die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit zu dem Ergebnis, dass einige Methoden zu einem GVO, führen und andere nicht. Eine pauschale und naturwissenschaftlich unbegründete Ablehnung würde ihrer Meinung nach sowohl der medizinischen als auch der industriellen Biotechnologie schaden.

jmr