Aufbau eines Monitorings der Bioökonomie

Aufbau eines Monitorings der Bioökonomie

Seit 2017 wird in Deutschland ein forschungsbasiertes Monitoring aufgebaut. Im Rahmen einer aktuellen Ausschreibung soll das Bioökonomie-Monitoring nun weiterentwickelt und ausgebaut werden. Konsortien können sich bis 30. April 2021 um eine Förderung bewerben.  

Der Aufbau eines Bioökonomie-Monitorings in Deutschland ist ein Modul im Rahmen des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“. Mit der aktuellen Förderrichtlinie soll das 2017 gestartete forschungsbasierte Monitoring der Bioökonomie in Form einer erweiterten Pilotphase fortgesetzt, konsolidiert und weiterentwickelt werden. 

Das Ziel:  Zuwendungszweck ist die Förderung eines Konsortiums, das die methodischen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie auf Basis der bisher geleisteten Arbeiten weiterentwickelt und um zusätzliche Aspekte erweitert.

Das Thema: Angesichts des Fortschritts in der Anwendung biologischen Wissens, der Veränderungen in der globalen Nutzung biogener Ressourcen, aber auch der Folgen des Klimawandels und weiterer Einflüsse war das Monitoring von Anfang an als lernendes Monitoring angelegt. Auf der Basis des mit dem Pilotbericht (Juni 2020) erreichten Zwischenstandes und einer ersten Zwischenbilanz gilt es nun, weitere Aspekte der Bioökonomie zu berücksichtigen, die Datenbasis zu konsolidieren und zu erweitern, weitere Differenzierungen, unter anderem räumlich sowie nach Stoffströmen und Produktgruppen, vorzunehmen und Verknüpfungen zu anderen Monitoringansätzen, etwa im Bereich Biodiversität und Klimawandel, auszubauen.

Die Förderung: Gefördert wird wissenschaftliche Forschung durch ein Konsortium aus – öffentlichen und/oder privaten – Forschungseinrichtungen, das die methodischen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie auf Basis der bisherigen Ergebnisse weiterentwickelt und in regemäßigem Abständen weitere Pilotberichte zum Monitoring der Bioökonomie vorlegt.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Gegenstand der Förderung ist wissenschaftliche Forschung im Umfang einer dreijährigen erweiterten Pilotphase mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere zwei Jahre. Über eine möglich weitere Verlängerung wird im Anschluss an diese Laufzeit entschieden. Die Forschung sollte an die in der ersten Pilotphase erreichten Ergebnisse aufbauen. In der ersten Pilotphase des Monitorings arbeiteten drei komplementäre Stränge parallel. Sie befassten sich mit (1) der Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit , einschließlich eines Reststoffmonitorings (beide im Auftrag des BMEL); (2) der Ermittlung wirtschaftlicher Kennzahlen und Indikatoren (im Auftrag des BMWi); sowie (3) dem systemischen Monitoring und der Modellierung der Bioökonomie (gefördert vom BMBF). Der im Juni 2020 erschienene gemeinsame Pilotbericht richtet sich an eine interessierte Öffentlichkeit und dokumentiert zentrale Befunde. Darstellungen der methodischen Grundlagen und detaillierte Daten finden sich in den Publikationen, die auf den genannten Internetseiten der jeweiligen Projekte zu finden sind.


Die Förderbekanntmachung nennt Aspekte für die methodische und empirische Weiterentwicklung, die sich aus der kontinuierlichen Fachdiskussion, den Rückmeldungen im Rahmen der bisher abgehaltenen zwei Statuskonferenzen sowie der ständigen Weiterentwicklung der Bioökonomie ergeben. Die Liste ist nicht abschließend zu verstehen, und die konzeptionelle Verantwortung für die weitere Ausgestaltung des Monitorings liegt bei dem zu fördernden wissenschaftlichen Konsortium. Konsortien können sich bis 30. April 2021 um eine Förderung bewerben.