Mikroben-Archiv ist Nagoya-konform
Die DSMZ in Braunschweig ist Europas erste Mikroben-Sammlung, die den strengen Auflagen des Nagoya-Protokolls gerecht wird.
Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze sind wichtige Rohstoffe für die Bioökonomie. Ob in der Biogasanlage, in Klärwerken oder in der biotechnologischen Forschung und Produktion - Mikroben sind hier unverzichtbare Leistungsträger. Doch die Nutzung und vor allem der internationale Austausch dieser biologischen Ressourcen unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen.
Gewinnbeteiligung für Ursprungsland
Um die internationale Nutzung genetischer Ressourcen fair zu regeln, trat im Oktober 2014 das Nagoya-Protokoll in Kraft. Dieses Protokoll definiert Regeln über den „Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben“. Der Grund: Die landwirtschaftliche Biodiversität und somit die genetische Vielfalt ist in den Entwicklungsländern häufig höher, als in den Industrieländern. In der Vergangenheit wurden jedoch immer wieder genetische Ressourcen aus Entwicklungsländern verwendet und Patente entwickelt, ohne die Zustimmung der Ursprungsländer einzuholen und diese an den Gewinnen zu beteiligen.
DSMZ-Sammlung ist erste Nagoya-konforme registrierte Sammlung Europas
Seit Juli 2016 ist auch in Deutschland ein entsprechendes Vollzugsgesetz in Kraft. Die Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH (das Leibniz-Institut DSMZ) ist nun als erste Einrichtung in das europäische Register von Sammlungen aufgenommen worden, die die Anforderungen des Nagoya-Protokolls erfüllen: „Jeder, der einen Bakterienstamm, eine Pilzkultur oder einen anderen Mikroorganismus bei der DSMZ bestellt, kann sich ab sofort sicher sein, der wichtigsten Sorgfaltspflicht im Rahmen des Nagoya-Protokolls Genüge getan zu haben“, erläutert DSMZ-Geschäftsführer Jörg Overmann. Die DSMZ nimmt ihren Kunden somit gleich zwei zentrale Aufgaben ab: Zu prüfen, ob eine biologische Ressource in den Geltungsbereich des Nagoya-Protokolls fällt und ob alle nötigen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.
Weniger bürokratische Hürden für Forscher
„Grundsätzlich ist jeder Wissenschaftler verpflichtet, selbst zu ermitteln, was in einem Land gilt und welche Genehmigungen einzuholen sind“, so Overmann weiter. „Durch das Nagoya-Protokoll ist es für die Wissenschaft erheblich schwieriger geworden, mit Bakterien oder Pilzkulturen, die zu den wichtigsten Forschungsgegenständen der Lebenswissenschaften gehören, zu arbeiten. Den zusätzlichen Aufwand unterschätzen viele.“ Die DSMZ nimmt ihren Kunden nun den durch das Nagoya-Protokoll entstandenen bürokratischen Mehraufwand ab und bietet damit laut Overmann „einen einzigartigen Service an“. Die bürokratischen Hürden würden stark reduziert, so dass sich die Wissenschaftler wieder auf die Forschung konzentrieren könnten.
Über 40.000 Organismen und Kulturen registriert
Mit Ausnahme weniger Pflanzenzelllinien fallen fast alle der über 40.000 im DSMZ-Katalog geführten Mikroorganismen und Kulturen unter die Regularien des Nagoya-Protokolls. Dafür wurden in den letzten Monaten am Leibniz-Institut in Braunschweig alle Ressourcen überprüft, der Katalog aktualisiert sowie Bestellvorgänge und Qualitätskontrollen angepass. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Register sind in der EU-Verordnung 511/2014 geregelt. Der Antrag wurde vom Bundesamt für Naturschutz als deutsche Vollzugsbehörde für das Nagoya-Protokoll geprüft und genehmigt.
jmr