Aufholbedarf beim Waldschutz
Eine aktuelle Analyse zur Nationalen Biodiversitätsstrategie legt nahe, dass es bei den Bundesländern noch Aufholbedarf beim Schutz der öffentlichen Waldfläche gibt.
Fünf Prozent der deutschen Waldfläche sollten bis spätestens 2020 dauerhaft und rechtsverbindlich ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. So lautet eines der Ziele der 2007 verabschiedeten Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Da private Waldbesitzer nicht zu dieser Maßnahme gezwungen werden können, beabsichtigten die Bundesländer, zehn Prozent der öffentlichen Waldflächen aus der Bewirtschaftung zu nehmen. Doch Ende 2017 hatten nur Nordrhein-Westfalen (11,5%), Niedersachsen (10%) und das Saarland (10%) die Vorgabe erfüllt, wie eine Erhebung der Naturwald Akademie belegt.
Wenig Fortschritt in Bremen, Brandenburg und Hessen
Schlusslichter sind demnach Bremen (0,4%), Brandenburg (2,5%) und Hessen (3,9%). Für Stadtstaaten wie Bremen ist es zwar aufgrund fehlender geeigneter Flächen schwieriger, das Zehn-Prozent-Ziel zu erreichen. Doch Berlin (7,0%) und Hamburg (9,4%) kommen dem Ziel durchaus nah.
In einer Stellungnahme des Bundesumweltministeriums heißt es dazu: „Insgesamt wird die gesetzliche Verpflichtung der Länder, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, das mindestens zehn Prozent der Fläche eines jeden Landes einnimmt, noch zu langsam umgesetzt […] so dass die notwendige Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland bislang nicht erreicht wurde. […] Es bedarf daher erheblicher zusätzlicher Anstrengungen von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in möglichst allen betroffenen Politikfeldern.“
Kritik der Umweltverbände
Deutlicher werden die Umweltverbände BUND, NHR, DUH, NABU und WWF in einem gemeinsamen Zwischenbericht nach zehn Jahren NBS: Verwaltungstechnische und finanzielle Engpässe müssten beseitigt werden. Rund 50 Millionen Euro seien dazu erforderlich, unter anderem für Ausgleichszahlungen für besonders artenreiche Waldflächen.
Kritik kommt auch vom Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Niedersachsen beklagt, dass der Bund die Länder zu wenig bei der NBS unterstützt, und sie nicht etwa durch Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz oder Bundeswaldgesetz verbindlich macht.“
Werden die richtigen Flächen geschützt?
Unklar bleibt angesichts des allein über die Fläche definierten Ziels weiterhin, ob damit auch tatsächlich die ökologisch wertvollsten Wälder geschützt werden. Der Naturwald Akademie zufolge findet die Bedeutung für die Artenvielfalt nicht immer Berücksichtigung, wenn Bundesländer neue Naturwaldflächen ausweisen.
bl