Bioökonomie-Allianzen mit Südostasien
Gemeinsame Forschungsverbünde zur Bioökonomie mit Südostasien fördern, ist ein Fokus einer neuen EU-Fördermaßnahme.
Internationale Kooperationen spielen bei der Umsetzung der Maßnahmen zur „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ eine zentrale Rolle. Zugleich sind sie ein wichtiges Instrument, um die Bioökonomie auch global zu stärken. Im Rahmen der „Strategie zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung“ beteiligt sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an einer neuen Fördermaßnahme der EU. Die neue Fördermaßnahme ist die zweite Ausschreibung, die im Rahmen des südostasiatisch-europäischen Finanzierungsmechanismus „Southeast Asia-Europe Joint Funding Scheme“ erfolgt. Damit sollen bestehende Ansätze der Zusammenarbeit beider Regionen gebündelt und Innovationen vorangetrieben werden. Im Zentrum der Förderung stehen internationale Forschungsverbünde zwischen Südostasien und Europa. Insgesamt 18 Partner, darunter Deutschland, engagieren sich in der Maßnahme.
Förderung multilaterale Forschung zur Bioökonomie
Südostasien ist eine wirtschaftlich hochdynamische Region und Europas drittgrößter Handelspartner. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf multilateralen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Bioökonomie, die auf erneuerbare biologische Ressourcen setzen, um Nahrungsmittel, Materialien und Energie zu produzieren. In einem zweiten Themenkomplex werden Vorhaben zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten gefördert.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Voraussetzung für eine Förderung durch das BMBF: Der Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz in Deutschland haben. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 100.000 Euro und kann maximal drei Jahre gewährt werden. Während die Ausgaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu 100% gefördert werden, wird bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% vorausgesetzt.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Entsprechende Projektvorschläge sind zunächst bis spätestens 18. September 2018 in englischer Sprache über das Skizzentool PT-Outline einzureichen und werden von einer Jury begutachtet. Positiv bewertete Vorhaben reichen ihre Projektanträge in einem zweiten Schritt über das easy-Online ein.
Ansprechpartner im SEA-Europe Joint Call ist Marsia Gustiananda. Vom BMBF wurde das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als Projektträger mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Ansprechpartner beim DLR sind Hans Westphal, Adele Clausen und Lydia Derevjanko. Weitere Informationen zur Fördermaßnahme gibt es hier.
bb