17 EU-Länder für Anbauverbot von Gentechnik-Pflanzen
Zwei Drittel aller EU-Mitgliedsstaaten wollen den Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen in ihren Ländern verbieten. Auch Deutschland hat einen entsprechenden Antrag bei der EU-Kommission gestellt.
Aktuell ist in der EU nur eine gentechnisch veränderte Nutzpflanze, der Monsanto-Mais MON810, für den landwirtschaftlichen Anbau zugelassen. Für derzeit insgesamt sechs Sorten haben Saatguthersteller die EU-Zulassung für den Anbau beantragt. Doch inzwischen streben die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nationale Anbauverbote an. Möglich macht das eine neue EU-Regelung, nach der die Mitgliedsstaaten per "Opt-out-Mechanismus" auf nationalem Terrain Verbote erlassen können. Insgesamt 17 der 28 Mitgliedsländer, darunter auch Deutschland, kündigten der EU-Kommission per Antrag an, von dieser Regelung Gebrauch machen zu wollen. Die Bundesregierung will demnach sämtliche gentechnisch veränderte Maissorten, deren Zulassung beantragt oder geprüft wird, von den hiesigen Äckern verbannen. Den Herstellern steht nun in einer ersten Phase frei, ihre Zulassungsanträge für die entsprechenden Länder zurückzuziehen. Sollten die Unternehmen indes auf den Anbau beharren, können die Länder mit nationalen Anbauverboten kontern.
Anfang des Jahres stärkte das EU-Parlament die Entscheidungshoheit der Mitgliedsländer und änderte die Zulassungsregeln für Gentechnikpflanzen, die auf dem Acker angebaut werden. Seit April 2015 gilt nun die neue "Opt-Out-Klausel" in der Richtlinie 2001/18/EG. Sie stellt es den Mitgliedsstaaten frei, nationale Anbauverbote oder -beschränkungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu erlassen. Der Anbaustopp kann demnach auch auf sozioökonomischen oder raumordnerischen Erwägungen gründen.
Nunmehr sechs Maissorten stehen zur Debatte
Entsprechende Verbotsanträge konnten bis 3. Oktober bei der EU eingereicht werden. Fast zwei Drittel der 28 Mitgliedsländer signalisierten, den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen auf ihren Äckern verbieten zu wollen. Zu den 17 "restriktiven" Nationen gehören unter anderen auch die deutschen Nachbarn Frankreich, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Polen. Hinzu kommen vier Regionen/Landesteile wie das belgische Wallonien, Schottland, Wales und Nordirland (die komplette Liste auf der Website der EU-Kommission: hier klicken). Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kündigte an, in einem ersten Schritt für acht gv-Maissorten ein Anbauverbot zu erwirken. "Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais ist unvereinbar mit der in Deutschland üblichen Ackernutzung", hieß es zur Begründung. Von dem Verbot wären neben den Unternehmen Syngenta, Dow AgroSciences und DuPont-Pioneer auch der US-Saatguthersteller Monsanto betroffen. Syngenta zog unterdessen die Zulassung von zwei gv-Maissorten (MIR 604 und BT11xMIR604xGA21) zurück, so dass nunmehr sechs Gentechnik-Maissorten zur Debatte stehen. Darunter ist auch MON810, für die eine erneute Zulassung aussteht. Die folgenden Länder/Regionen streben keine Anbauverbote für Gentechnikpflanzen an: Es sind Spanien, Portugal, Schweden, Finnland, Irland, Tschechien, die Slowakei, Rumänien sowie England und das belgische Flandern.
Streit über nationale Umsetzung hält an
Über das von Schmidt geplante Anbauverbot für die Gentechnikpflanzen wurde im Bundeskabinett wie auch im Bundesrat zuvor kontrovers diskutiert - besonders über das Ausmaß und das Format von Anbauregelungen. Während der CSU-Politiker die Entscheidung in die Hände der Bundesländer legen will, plädiert die SPD für eine bundesweit einheitliche Lösung. Bundesforschungsministerin Johanna Wanka hatte sich erst kürzlich offen gegen ein Anbauverbot ausgesprochen. Die EU-Kommission informiert nun die Agrar-Unternehmen über die Verbotsanträge der Staaten. Sollten diese auf den Anbau bestehen, können die Länder mit nationalen Anbauverboten reagieren.