EU-Zulassung für Fermotein aus Pilzmyzel

EU-Zulassung für Fermotein aus Pilzmyzel

The Protein Brewery darf Fermotein künftig in der EU verkaufen. Die Myzel-Zutat aus Fermentation erweitert in Europa den Markt für alternative Proteine und neuartige Lebensmittel.

Pulver aus Pilzprotein von The Protein Brewery
Fermotein wird aus dem Myzel des Pilzes Rhizomucor pusillus gewonnen und kann als protein- und ballaststoffreiche Zutat eingesetzt werden.

Fermentation liefert längst mehr als Bier, Joghurt oder Enzyme. Künftig kann sie in der EU eine neue Proteinquelle bereitstellen. Die Europäische Kommission hat Fermotein von The Protein Brewery als Novel Food zugelassen. Damit kommt erstmals ein Myzel-Inhaltsstoff durch das EU-Verfahren. Novel Food steht für Lebensmittel oder Zutaten, die vor Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden.

Pilzgeflecht aus dem Bioreaktor

Fermotein wird durch Biomasse-Fermentation des Fadenpilzes Rhizomucor pusillus hergestellt. Dabei wächst nicht ein Fruchtkörper wie beim Speisepilz, sondern das fädige Myzel in geschlossenen Fermentern. Die getrocknete Pilzbiomasse wird als Pulver weiterverarbeitet. Laut Unternehmen enthält die Zutat rund 50 Prozent Protein und etwa 30 Prozent Ballaststoffe. Vorgesehen sind etwa Proteinpulver, Riegel, angereicherte Lebensmittel, Getränke und Milchersatzprodukte.

Im Kern steht ein biotechnologischer Herstellungsweg. Mikroorganismen bauen Nährmedien in neue Biomasse um. Solche Prozesse können Proteinzutaten unabhängig von Tierhaltung und Ackerfläche für Futterpflanzen erzeugen. Die Zulassung bewertet vor allem Sicherheit und Verwendung, nicht automatisch die ökologische Bilanz einzelner Produkte.

Langer Weg durch die Prüfung

The Protein Brewery hatte den Antrag nach Unternehmensangaben im Mai 2020 eingereicht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kam in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Biomasse unter den vorgeschlagenen Bedingungen sicher ist. Im Mai 2026 stimmte der zuständige EU-Ausschuss positiv über den Durchführungsrechtsakt ab, am 17. Juni folgte die Annahme durch die Kommission.

In die EU-Liste neuartiger Lebensmittel wird die Zutat als Rhizomucor pusillus mycelium aufgenommen. Diese Liste enthält zugelassene Novel-Food-Einträge mit Verwendungsbedingungen, Kennzeichnungsvorgaben und Spezifikationen. Die Zutat war bereits in Singapur zugelassen und besitzt in den USA einen GRAS-Status, also eine auf Sicherheitsdaten gestützte Einstufung für den Lebensmittelbereich.

Für europäische Hersteller alternativer Proteine ist die Entscheidung ein regulatorischer Präzedenzfall. Sie schafft eine rechtliche Grundlage für Produkte mit einem Pilzmyzel-Rohstoff.

ag