Welche Orientierungspunkte/Handlungsfelder haben sich im Rat herauskristallisiert?
Wenn wir eine biologische Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft erreichen wollen, bewegen wir uns selbstverständlich nicht im luftleeren Raum. Die Bioökonomie muss sich im normativen Rahmen bewegen und die nationalen, europäischen und internationalen Ziele berücksichtigen. Neben den relevanten Gesetzen zu Klimaschutz, Biodiversität, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft, spielen auch strategische Ziele und Konzepte wie die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, der European Green Deal oder die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN eine wesentliche Rolle. Wenn wir eine nachhaltige Bioökonomie vorantreiben wollen, müssen unsere Handlungsempfehlungen in diesem Rahmen passfähig sein.
Im Herbst 2021 haben wir im Bioökonomierat mit einem internen Strategieprozess begonnen, mit dem wir einen Konsens über die relevanten und prioritär zu bearbeitenden Handlungsfelder geschaffen haben. Die drängendsten Aufgaben sehen wir insbesondere in vier Bereichen:
1. Nachhaltige Land- und Flächennutzung
2. Maßnahmen und Innovationen zur Reduzierung von Treibhausgasen
3. Stabile Rahmenbedingungen für Innovationen in der Bioökonomie
4. Die Rohstoffwende
Diese vier Handlungsfelder verstehen wir als übergeordnete Bereiche, die eine Vielzahl an Ansatzpunkten und komplexen Fragestellungen beinhalten. Bei der Landnutzung kann dies beispielsweise die Diversifizierung der Landbewirtschaftung mit dem Ziel sein, dass bei der Produktion von Nahrungsmitteln und Biomasse für die stoffliche und energetische Nutzung gleichzeitig auch Biodiversität erhalten bleibt und Kohlenstoff im Boden gespeichert wird.