Genome Editing: EU-Rat lässt Richtlinie prüfen

Genome Editing: EU-Rat lässt Richtlinie prüfen

Der Europäische Rat wünscht sich von der EU-Kommission eine Untersuchung darüber, wie der Umgang mit genom-editierten Pflanzen künftig geregelt werden soll.

EU building
Das Europa-Gebäude in Brüssel ist Sitz des Europäischen Rates.

Das Gentechnik-Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH vom Sommer 2018 hat ein politisches Nachspiel: Der Europäische Rat, das politische Leitorgan der EU, hat die EU-Kommission am 8. November gebeten, durch eine Untersuchung zu klären, wie „neuartige genomische Mutagenese-Verfahren“ in Zukunft rechtlich eingestuft und reguliert werden sollen. Bis April 2021 sollen die Ergebnisse dieser Untersuchung vorgelegt werden – inklusive Vorschläge und einer Folgenabschätzung.

Überraschendes Urteil des EuGH

Der EuGH war im vergangenen Jahr zu einem überraschenden Urteil gekommen: Demnach sind sämtliche durch Mutagenese gewonnene Organismen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und fallen grundsätzlich unter die strenge Regulierung der europäischen Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) für gentechnisch veränderte Organismen. Das gilt auch für die gezielte Mutagenese durch die Genomschere namens CRISPR-Cas und andere Werkzeuge des sogenannten Genome Editing, mit denen sich das Erbgut von Organismen viel gezielter als bisher verändern und bearbeiten lässt.

Praktische Fragen aufgeworfen

Die zentrale Passage in der Begründung des EU-Rates für das Ersuchen der Untersuchung im Wortlaut: „Das Urteil hat Rechtsklarheit über den Status neuer Mutageneseverfahren geschaffen, zugleich aber praktische Fragen aufgeworfen, die Konsequenzen für die zuständigen nationalen Behörden, die Wirtschaft der Union, insbesondere den Pflanzenzuchtsektor, die Forschung und darüber hinaus haben. Das betrifft unter anderem die Frage, wie die Einhaltung der Richtlinie 2001/18/EG sichergestellt werden kann, wenn mittels neuer Mutageneseverfahren gewonnene Erzeugnisse sich mit aktuellen Methoden nicht von Erzeugnissen, die aus natürlicher Mutation hervorgegangen sind, unterscheiden lassen, sowie die Frage, wie in einer solchen Situation die Gleichbehandlung zwischen eingeführten Erzeugnissen und innerhalb der Union hergestellten Erzeugnissen sichergestellt werden kann.“

Der Rat ersucht die Kommission, bis zum 30. April 2021 eine Untersuchung im Lichte des Urteils des Gerichtshofs zu dem Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts vorzulegen und wenn nötig einen Vorschlag für eine Neuregelung zu unterbreiten sowie eine Folgenabschätzung anzustellen.

pg